Angemessene Nachfrist § 323 Abs. 1 BGB

Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Zivilprozeßrecht

Moderator: Verwaltung

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Strich
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Beitrag von Strich »

Schnitte hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 10:17 ...

Die hier entwickelte Differenzierung kommt mir wertungsmäßig merkwürdig vor, weil sie darauf hinausläuft, dass der Schuldner, der mit der Leistung zumindest schon begonnen hat, weniger Zeit bekommt als der Schuldner, der noch nichts gemacht hat. Das kann man in Hinblick darauf, dass ersterer ja mehr Zeit braucht, vernünftig finden, aber mir scheint es, als ob der völlig verpeilte (oder es darauf ankommen lassende) Schuldner damit belohnt wird.
Nein wieso? Die Frist wäre in beiden Fällen 3 Monate. Der Schuldner 1 (hat noch nichts gemacht) erhält 3 Monate, Schuldner 2 (hat schon 1 Monate vorarbeit in dem Jahr geleistet) erhält 2 Monate, er braucht objektiv ja auch nur noch 2 Monate, weil er am Fortschritt ansetzen muss? Ich sehe da keinen Widerspruch?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
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Joshua
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Beitrag von Joshua »

Google KI und ChatGPT für Strichens Ausgangsfall: 3 Monate.
Zuletzt geändert von Joshua am Freitag 22. Mai 2026, 12:11, insgesamt 1-mal geändert.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Beitrag von Joshua »

Bei Chat nach einer nur kleinen Ergänzung auch ziemlich gut hergeleitet.

„In der internationalen Politik geht es nie um Demokratie oder Menschenrechte. Es geht um die Interessen von Staaten. Merken Sie sich das, egal, was man Ihnen im Geschichtsunterricht erzählt.“
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Beitrag von Joshua »

Strich hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 10:23
Schnitte hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 10:17 ...

Die hier entwickelte Differenzierung kommt mir wertungsmäßig merkwürdig vor, weil sie darauf hinausläuft, dass der Schuldner, der mit der Leistung zumindest schon begonnen hat, weniger Zeit bekommt als der Schuldner, der noch nichts gemacht hat. Das kann man in Hinblick darauf, dass ersterer ja mehr Zeit braucht, vernünftig finden, aber mir scheint es, als ob der völlig verpeilte (oder es darauf ankommen lassende) Schuldner damit belohnt wird.
Nein wieso? Die Frist wäre in beiden Fällen 3 Monate. Der Schuldner 1 (hat noch nichts gemacht) erhält 3 Monate, Schuldner 2 (hat schon 1 Monate vorarbeit in dem Jahr geleistet) erhält 2 Monate, er braucht objektiv ja auch nur noch 2 Monate, weil er am Fortschritt ansetzen muss? Ich sehe da keinen Widerspruch?
Die Frage nach der Dynamisierung. Der Rechtsbegriff der Angemessenheit in 323 I BGB ist dafür offen. Man könnte den Etwas-Leister also belohnen, indem er für den Rest etwas mehr Zeit bekommt als der Nichtleister effektiv für diesen Leistungsteil hat. Der Etwas-Leister könnte in casu also 2 Monate plus x (aber natürlich < 3 Monate) erhalten.

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Joshua
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Beitrag von Joshua »

Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 21. Mai 2026, 17:10 Tolle Recherche. Ich unterstelle aber ein paar Blindzitate.
Was soll das? Ich habe mit den Quellen gearbeitet und sowohl in den beiden Kommentaren als auch der S. 59 der Gesetzesbegründung nachgelesen. Warum unterstellst du mir hier Unredlichkeit?

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Beitrag von GetMeOut »

Hier das Ergebnis von Otto Schmidt Answers - die einzige Legal-KI, die ich aktuell nutze:
(...) V. Ergebnis für deinen Fall
  • Eine Nachfrist von 1 Tag zur Errichtung eines Hauses wäre objektiv unangemessen, weil unter keinen ernsthaft erwartbaren Umständen erfüllbar.
  • „Richtig“ wäre eine Frist, die sich an der objektiv schnellsten, bei redlichem Verhalten schon früher begonnenen Bauleistung orientiert (irgendwo in der Größenordnung deutlich unter der ursprünglichen Jahresfrist, eher in Richtung der 3‑Monats‑Spanne).
  • Setzt B dennoch nur 1 Tag, läuft kraft Rechtsprechung eine angemessene Frist; der Rücktritt ist erst nach deren Ablauf möglich.
Die Formeln „nicht so lang, dass erst begonnen werden kann“ und „letzte reale Gelegenheit“ sind damit komplementär, nicht widersprüchlich: Sie begrenzen die Nachfrist nach oben (keine zweite volle Leistungszeit) und nach unten (keine objektiv unerfüllbare Alibi‑Frist).
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Strich hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 10:23 Nein wieso? Die Frist wäre in beiden Fällen 3 Monate. Der Schuldner 1 (hat noch nichts gemacht) erhält 3 Monate, Schuldner 2 (hat schon 1 Monate vorarbeit in dem Jahr geleistet) erhält 2 Monate, er braucht objektiv ja auch nur noch 2 Monate, weil er am Fortschritt ansetzen muss? Ich sehe da keinen Widerspruch?
Mit dem Unterschied, dass die 3 Monate für Schuldner 1 jetzt erst zu laufen beginnen, obwohl er schon was hätte machen könne, bei Schuldner 2 dagegen zumindest einer dieser drei Monate bereits passé ist (die bisher zur Verfügung gestellte Zeit wurde insoweit also genutzt) und nicht hintendran gehängt wird. Der Gelackmeierte bei Schuldner 1 ist der Gläubiger, der einen Monat länger auf seine Leistung warten muss als bei Schuldner 2.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 10:17 Ich hab da jetzt mal Strichs Ausgangsfrage reingeworfen, ohne Edits. Heraus kam:

(…)

Die hier entwickelte Differenzierung kommt mir wertungsmäßig merkwürdig vor, weil sie darauf hinausläuft, dass der Schuldner, der mit der Leistung zumindest schon begonnen hat, weniger Zeit bekommt als der Schuldner, der noch nichts gemacht hat. Das kann man in Hinblick darauf, dass ersterer ja mehr Zeit braucht, vernünftig finden, aber mir scheint es, als ob der völlig verpeilte (oder es darauf ankommen lassende) Schuldner damit belohnt wird.
Das war übrigens die ganze Zeit mein Argument, das hier niemandem zu gefallen schien.

Darüber hinaus: Ich finde, die KI macht das super: Sie zeigt den (in der allgemeinen Formulierung m.E.) offensichtlichen Widerspruch auf und sagt dann: Nein, nein, da ist gar keiner ;)
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Beitrag von Joshua »

Deswegen gibt es ja die Lösungsfindung im Juraweltforum, die verpeilte "Argumente" treffsicher ausscheidet und in den Synthesen seiner klügsten Mitglieder jede KI locker überbietet ;-)

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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Die Frage ist halt, wie zirkulär die Debatte da wird. Haben KIs bei der Beantwortung der Frage womöglich genau diesen Thread im Blick gehabt?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Joshua
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Beitrag von Joshua »

Schnitte hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 12:56
Strich hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 10:23 Nein wieso? Die Frist wäre in beiden Fällen 3 Monate. Der Schuldner 1 (hat noch nichts gemacht) erhält 3 Monate, Schuldner 2 (hat schon 1 Monate vorarbeit in dem Jahr geleistet) erhält 2 Monate, er braucht objektiv ja auch nur noch 2 Monate, weil er am Fortschritt ansetzen muss? Ich sehe da keinen Widerspruch?
Mit dem Unterschied, dass die 3 Monate für Schuldner 1 jetzt erst zu laufen beginnen, obwohl er schon was hätte machen könne, bei Schuldner 2 dagegen zumindest einer dieser drei Monate bereits passé ist (die bisher zur Verfügung gestellte Zeit wurde insoweit also genutzt) und nicht hintendran gehängt wird. Der Gelackmeierte bei Schuldner 1 ist der Gläubiger, der einen Monat länger auf seine Leistung warten muss als bei Schuldner 2.
Dazu schrieb ich: "Die Frage nach der Dynamisierung. Der Rechtsbegriff der Angemessenheit in 323 I BGB ist dafür offen. Man könnte den Etwas-Leister also belohnen, indem er für den Rest etwas mehr Zeit bekommt als der Nichtleister effektiv für diesen Leistungsteil hat. Der Etwas-Leister könnte in casu also 2 Monate plus x (aber natürlich < 3 Monate) erhalten."

Oder reden wir aneinander vorbei?

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Beitrag von Joshua »

Joshua hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 12:19
Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 21. Mai 2026, 17:10 Tolle Recherche. Ich unterstelle aber ein paar Blindzitate.
Was soll das? Ich habe mit den Quellen gearbeitet und sowohl in den beiden Kommentaren als auch der S. 59 der Gesetzesbegründung nachgelesen. Warum unterstellst du mir hier Unredlichkeit?
@Gürteltier

Bitte konkretisiere diesen ehrenrührigen Vorwurf endlich mal: Wo habe ich Quellen blind zitiert, also darüber getäuscht, (auch) den Originaltext selbst gelesen zu haben?

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Beitrag von Schnitte »

Joshua hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 16:12 Dazu schrieb ich: "Die Frage nach der Dynamisierung. Der Rechtsbegriff der Angemessenheit in 323 I BGB ist dafür offen. Man könnte den Etwas-Leister also belohnen, indem er für den Rest etwas mehr Zeit bekommt als der Nichtleister effektiv für diesen Leistungsteil hat. Der Etwas-Leister könnte in casu also 2 Monate plus x (aber natürlich < 3 Monate) erhalten."

Oder reden wir aneinander vorbei?
Ich hatte ja nicht auf dich geantwortet, sondern auf Strich. Er hatte vorgeschlagen, dass beide Schuldner (der Nichtleister wie der Etwas-Leister) jeweils drei Monate minus die bereits auf die Teilleistung erbrachte Zeit (null beim Nichtleister, beim Etwas-Leister halt die Zeit für das Etwas) bekommen sollten. Dann bekäme der Etwas-Leister also keinen Bonus dafür, dass er sein Etwas in der Vergangenheit erbracht hat anstatt es erst jetzt zu tun.
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Beitrag von Joshua »

Danke, das ist mE genau der Punkt, den ich mit Dynamisierung ansprechen wollte. Man könnte also meinen: Je mehr schon geleistet wurde, desto geringer der zeitliche Leistungsdruck, der dem Schuldner in Relation zur "Normalleistungsdauer" aufzuerlegen ist. Wertungsmäßig richtig daran ist, dass der "Teilleister" mit einer solchen Formel mit einem etwas gerigeren Leistungsdruck belohnt würde; zweifelhaft ist die mit einer solchen "Je/desto"-Formel heraufbeschworene Rechtsunsicherheit für die Fristbemessung.

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Beitrag von Gürteltier »

Joshua hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 16:16
Joshua hat geschrieben: Freitag 22. Mai 2026, 12:19
Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 21. Mai 2026, 17:10 Tolle Recherche. Ich unterstelle aber ein paar Blindzitate.
Was soll das? Ich habe mit den Quellen gearbeitet und sowohl in den beiden Kommentaren als auch der S. 59 der Gesetzesbegründung nachgelesen. Warum unterstellst du mir hier Unredlichkeit?
@Gürteltier

Bitte konkretisiere diesen ehrenrührigen Vorwurf endlich mal: Wo habe ich Quellen blind zitiert, also darüber getäuscht, (auch) den Originaltext selbst gelesen zu haben?
Wenn du sagst, dass du das so in der Tiefe recherchiert hast, glaube ich dir das natürlich. Warum man das aber bei einer so nebensächlichen Frage in dem vorliegenden Format (Forum) tut, erschließt sich mir nicht. Ein Verweis auf die Fundstelle hätte es auch getan. Ich bin halt - anscheinend fälschlich - davon ausgegangen, dass du dir nicht so eine umständliche Mühe gegeben hast…
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