Erstattung von Fahrtkosten bei Vorstellungsgesprächen

Alle Fragen, die den Bereich des Foren-Namens abdecken

Moderator: Verwaltung

Antworten
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1468
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Mich würden einmal eure praktischen Erfahrungen mit der Erstattung von Fahrtkosten bei Vorstellungsgesprächen interessieren.

Rechtlich erscheint mir die Sache eigentlich recht eindeutig: Wird ein Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen und erfolgt keine ausdrückliche Beschränkung oder ein Ausschluss der Kostenerstattung, hat der potenzielle Arbeitgeber die erforderlichen Fahrtkosten zu tragen (§ 670 BGB analog). Das gilt meines Wissens unabhängig davon, wie der Bewerbungsprozess letztlich ausgeht – also bei späterer Zusage ebenso wie bei einer Absage durch den Arbeitgeber oder auch dann, wenn der Bewerber selbst kein Interesse mehr an der Stelle hat.

Online findet man zu dem Thema natürlich die verschiedensten persönlichen Ansichten dazu, wer die Kosten „eigentlich“ tragen sollte. Vielleicht ist das mein juristischer Formalismus, aber wenn Gesetz und Rechtsprechung die Frage im Grundsatz so klar beantworten, dann sollte das doch auch gelten – insbesondere unter Juristen. Ein "schlechtes Gewissen" habe ich jedenfalls nicht, wenn ich schlicht entsprechend der Rechtslage meine Fahrtkosten erstattet haben möchte (i.d.R. ein Bahnticket der 2. Klasse, wenn ich den Ort nicht ohne Weiteres per Deutschlandticket erreichen kann). Bei sehr kurzfristig gebuchten Fernverkehrstickets kommen da durchaus auch relevante Beträge zusammen, gerade im ALG-1-Bezug nach dem Ref.

Meine praktische Erfahrung ist allerdings eine andere: Frage ich nach Abschluss eines Bewerbungsverfahrens nach der Erstattung der Fahrtkosten, werde ich regelmäßig schlicht ignoriert. Natürlich könnte man anfangen, entsprechende Ansprüche anzumahnen und notfalls auch gerichtlich geltend zu machen. Aber irgendwie erscheint mir ein solches Vorgehen (Mahnverfahren beim Arbeitsgericht oder was? ^^) gleichzeitig absurd.

Wird hier tatsächlich darauf spekuliert, dass Bewerber wegen vergleichsweise geringer Beträge den Aufwand einer Anspruchsdurchsetzung scheuen? Es ist schließlich auch nicht meine Entscheidung, wenn ein Arbeitgeber sofort zu einem persönlichen Gespräch vor Ort einlädt, obwohl eine erhebliche Entfernung besteht. Häufig erfährt man zudem erst im Gespräch genauer, wie die Stelle tatsächlich ausgestaltet ist und wie die Arbeitsbedingungen aussehen. Gleichzeitig wäre es auch kein großer Aufwand, bereits in der Einladung ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass Fahrtkosten nicht übernommen werden. Je nach Entfernung würde ich dann meinerseits zunächst ein Online-Gespräch vorschlagen, was ich ohnehin oft für sinnvoll halte.

Wie sind eure Erfahrungen? Werden Fahrtkosten bei euch regelmäßig erstattet oder erlebt ihr ebenfalls, dass entsprechende Ansprüche faktisch ignoriert werden? Und falls ihr Ansprüche tatsächlich einmal etwas juristisch direkter eingefordert habt: Wie haben die Arbeitgeber darauf reagiert?
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5277
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Im öffentlichen Dienst läuft das meiner Erfahrung nach "ganz nach Vorschrift", d.h., dort gibt es interne Vorgaben über die Erstattung von Fahrtkosten und das Verfahren dafür, und die werden dann auch so, wie aufgeschrieben, angewendet. Zumindest wurde mir mal so bei einer Bewerbung im öffentlichen Dienst ganz anstandslos sogar ein Flug bezahlt, nachdem ich - auf Aufforderung hin! - meinen Claim eingereicht hatte; war allerdings bei einer europäischen, keiner deutschen, Behörde.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Antworten