Was ist eine fremde Angelegenheit?

Staatsrecht, Allgemeines und Besonderes Verwaltungsrecht (Bau-, Kommunal-, Polizei- und Sicherheitsrecht, BImSchG etc.)

Moderator: Verwaltung

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Rainer
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Beitrag von Rainer »

Hallo zusammen,

in dieser Frage geht es um das RDG. Ich hoffe, diese Frage ist in diesem Forum richtig aufgehoben.

Eine Rückfrage im Zivilrechts-Unterforum hat mich nachdenklich gemacht. Ich dachte, eine "fremde Angelegenheit" im Sinne des RDG setzt einen real existierenden Tatbestand voraus. Ist das nicht so? Google KI behauptet: "Ja, die Bewertung eines komplett fiktiven Sachverhalts kann nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Rechtsberatung gelten." Ich finde das etwas kontraintuitiv und hätte damit nicht gerechnet.

Ist dann vielleicht das hiesige Verbot von Hausarbeiten-Besprechungen eine Nebenfolge des RDG? Ich habe auf meiner Festplatte eine Reihe von Hausarbeiten der LMU, und das sind ja alles Einzelfälle. Wenn es einen realen Sachverhalt nicht braucht, dann wäre es ein Verstoß gegen das RDG, jemandem eine solche Hausarbeitsaufgabe zu erklären. Finde ich etwas befremdlich, aber darauf kann man sich ja einstellen, man muss die Rechtslage nur anwenden können.

Ich hoffe, es ist keine unerlaubte Rechtsberatung, wenn man mir sagt, wie ich es vermeide, gegen das RDG zu verstoßen ](*,)
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GetMeOut
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Beitrag von GetMeOut »

Rainer hat geschrieben: Samstag 20. Juni 2026, 23:29 Google KI behauptet: "Ja, die Bewertung eines komplett fiktiven Sachverhalts kann nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) als Rechtsberatung gelten."
Die Google-KI empfiehlt auch Klebstoff zum Pizzabacken - wenn's drauf ankommt, stets mit einem Körnchen Salz zu genießen.

Das RDG ist hier gewiss nicht einschlägig. Dein Fall im Parallel-Thread wirkt trotzdem etwas shady (bin zu alt, um "sus" zu sagen).
Rainer
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Beitrag von Rainer »

GetMeOut hat geschrieben: Sonntag 21. Juni 2026, 00:26 Dein Fall im Parallel-Thread wirkt trotzdem etwas shady (bin zu alt, um "sus" zu sagen).
Das passiert mir häufiger. Ist keine Absicht. :hal
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Die Diskussion erinnert ein wenig an die Sache Dasbach ./. Hoensbroech ("Der Zweck heiligt die Mittel"), wo versucht wurde, eine abstrakte Frage (nichtmal eine juristische, sondern eine historische) zur Rechtsfrage und zum Gegenstand eines Prozesses zu machen (hier ein früherer Thread dazu).

Entgegen GetMeOut würde ich schon sagen, dass das RDG hier einschlägig ist. Es regelt zwar primär nicht die Anwaltschaft (das tut die BRAO), sondern die in bestimmtem Umfang erlaubte Rechtsdienstleistung durch Nichtanwälte; trotzdem ist das RDG die gesetzliche Vorschrift, die das Verbot enthält, Rechtsdienstleistungen zu erbringen, wenn man dafür nicht (als Anwalt oder sonstwie) zugelassen ist (§ 3 RDG, mit Bußgeldbewehrung in § 20). Allerdings setzt die Definition der Rechtsberatung ene konkrete fremde Angelegenheit voraus (§ 2 Abs. 1), und die Erstattung wissenschaftlicher Gutachten ist explizit ausgenommen (§ 2 Abs. 3 Nr. 1). Daher würde ich schon sagen, dass, wenn es einen Markt für die geschäftsmäßige Diskussion abstrakter Rechtsfragen ohne dahinterstehenden echten Tatbestand geben sollte (was wäre das für ein Markt? Vielleicht Ghostwriters für Dissertationen und Hausarbeiten?), dies zumindest nicht gegen das Verbot der unbefugten Rechtsdienstleistung verstößt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
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Beitrag von Gürteltier »

Also unabhängig von der Frage, ob hier eine Rechtsdienstleistung vorliegt (wäre das Beantworten auch dieser Frage nicht selbst auch vielleicht eine Rechtsdienstleistung???!!!), gilt das Verbot einfach, weil die Fälle nerven, die Studis ihre Hausarbeiten bitte selbst schreiben sollen (ich habe gehört, man kann dabei was lernen) und ein wirklich sinnhafter Rechtsrat eben vor allem von einem umfassend mit der Sache beauftragten, mind. nach RVG entlohnten und nicht zuletzt auch persönlich haftenden Anwalt erteilt werden kann.

Nicht zuletzt besteht hier zwar bei den Usern eine unglaublich starke Kompetenzvermutung - aber schau doch mal gerne auf “LegalAdviceGermany” auf Reddit. Was da teilweise “empfohlen” wird (trotz Hinweis “IbkA”) ist haarsträubend. Von einem Forumspost, wo du ein paar dahergelaufene, anonyme Rechtsmeinung versammelt hast (gerne auch in jeweils komplett unterschiedliche Richtungen), hast du schlicht wenig. Vor dem Posten hier werden die User auch nicht so umfassend recherchieren (bzw. in meinem Fall: gar nicht), wie sie es für ein Mandat oder eine Entscheidung tun würden.

Das hier ist eher ein Ort für Hobby und bisschen Bauchgefühl/Vibe. Und im Off-Topic fallen wir außerdem noch gerne zu politischen Themen übereinander her (alles mit einem gewissen Restanstand).

Abschließend sei noch darauf verwiesen, dass es hier auch Berufsgruppen des Staatsdienstes gibt, die gar keine Rechtsberatung anbieten dürfen.
Julia
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Beitrag von Julia »

Ich meine, das Problem um die Hausarbeitenbesprechung dürfte sich kurz- bis mittelfristig angesichts der Abschaffung an den meisten Unis sowieso erledigen.
Rainer
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Beitrag von Rainer »

Schnitte hat geschrieben: Sonntag 21. Juni 2026, 11:22 wenn es einen Markt für die geschäftsmäßige Diskussion abstrakter Rechtsfragen ohne dahinterstehenden echten Tatbestand geben sollte (was wäre das für ein Markt? Vielleicht Ghostwriters für Dissertationen und Hausarbeiten?)
Vielleicht Drehbuchautoren für Fernsehserien über das Leben als RA? Es hat mal eine recht populäre Serie namens "The Good Wife" gegeben, und AFAIK waren auch Fachleute von den dortigen Falldarstellungen recht angetan. So etwas kriegt man ohne ernsthafte Recherche nicht hin.
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

Das wäre dann wohl keine Rechtsdienstleistung nach § 2 Abs. 3 Nr. 5 RDG. Trotzdem wird jemand, der in dieser Weise als Consultant für TV-Produktionen arbeitet, in aller Regel als Anwalt zugelassen sein, weil er sonst wohl kaum glaubwürdig zur Darstellung der Arbeit eines Anwalts beraten könnte. So ein bisschen wie der legendäre Einsatz von Lee Ermey, einem ehemaligen Drill Instructor der Marines, erst als Consultant und dann als Schauspieler in „Full Metal Jacket“.
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