Reformpaket vom 2. Juli 2026

"Off-Topic"-Forum. Die Themen können von den Usern frei bestimmt werden.
Es gelten auch hier die Foren-Regeln!

Moderator: Verwaltung

Durchhaltevermögen
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 84
Registriert: Mittwoch 9. März 2011, 21:25
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von Durchhaltevermögen »

KMR hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 10:40 Nun die begünstigenden Regelungen des Erbschaftsteuerrechts de lege lata kann meines Erachtens kaum einer, der das Gesetz ansatzweise kennt, und nicht ggf. zu einem kleinsten Perzentil der Bevölkerung gehört, wirklich für gutheißen. Für (fast) die gesamte Bevölkerung genügen die gewährten Freibeträge nebst den vorgesehenen Ausnahmen für bspw. das Familienheim oder der zusätzlich ausgenommene Betrag für den Ehegatten völlig aus. Es ist ein wirklich kleiner Teil der Gesellschaft, der überhaupt Erbschaftsteuer zahlen muss.
Nun ja, diese Prämisse mag 2009 noch zutreffend gewesen sein, aber angesichts der Immobilienpreisentwicklung (Immobilien sind bei den meisten Nicht-Superreichen der Hauptvermögenswert) sicher nicht mehr. Man hätte den Freibetrag seit 2009 zumindest anpassen müssen.
Durchhaltevermögen
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 84
Registriert: Mittwoch 9. März 2011, 21:25
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von Durchhaltevermögen »

Durchhaltevermögen hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 10:48
KMR hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 10:40 Nun die begünstigenden Regelungen des Erbschaftsteuerrechts de lege lata kann meines Erachtens kaum einer, der das Gesetz ansatzweise kennt, und nicht ggf. zu einem kleinsten Perzentil der Bevölkerung gehört, wirklich für gutheißen. Für (fast) die gesamte Bevölkerung genügen die gewährten Freibeträge nebst den vorgesehenen Ausnahmen für bspw. das Familienheim oder der zusätzlich ausgenommene Betrag für den Ehegatten völlig aus. Es ist ein wirklich kleiner Teil der Gesellschaft, der überhaupt Erbschaftsteuer zahlen muss.
Nun ja, diese Prämisse mag 2009 noch zutreffend gewesen sein, aber angesichts der Immobilienpreisentwicklung (Immobilien sind bei den meisten Nicht-Superreichen der Hauptvermögenswert) sicher nicht mehr. Man hätte den Freibetrag seit 2009 zumindest anpassen müssen.
Und außerdem, und bedeutsamer: Innerhalb dieses kleinen Prozentsatzes besteht eine massive Ungerechtigkeit.
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1468
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Durchhaltevermögen hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 10:33würde mir aber wünschen, dass dann die Infrastruktur, Schulen etc. wirklich besser würden, und da besteht vermutlich nicht nur bei mir Skepsis.
+1
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3027
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Strich »

Als berufstätiger Doomsday-Demagoge meine 2 Cent:

Wir können uns sicherlich alle ganz schnell einigen, dass grundsätzlich eine Erhöhung oder eine Ermäßigung von irgendwas, keine Reform ist. Eine Reform, als Gegensatz zu Revolution, ändert ein bestehendes System. Alle würden lachen, wenn der lokale Abwasserzweckverband groß ankündigt, er werde seine Beitragsstruktur grundlegend reformieren und dann kommt: ihr zahlt jetzt 100 € weniger.

Gemessen daran finden hier keine Reformen statt. Keins der kranken Systeme wird irgendwie auch nur ansatzweise geändert (naja von den 2% Kapitalrentendingens abgesehen). Man dreht hier und da an ein paar Stellschrauben.

Ich würde ja harte Worte benutzen, aber das gehört sich einfach nicht. Krankschreibung ab dem ersten Tag? Das ist doch so ein CDU Quatsch? Was bitte soll das denn bringen. Dieses orientieren der sogenannten Reformen an unten ... sinnlos. Man muss sich langsam den Aluhut aufsetzen und sich fragen, ob die mit Absicht den Laden vor die Wand fahren wollen.

600 € Entlastung für Einkommen bis 60.000 €, na herzlichen Glückwunsch. Da fällt man ja weich, wenn man bis 2030 durch die geplante Rentenreform und die bis dahin gestiegenen Kosten für PV, KV und RV 10.000 € im Jahr Mehrbelastung hat.

"Alle" sollen beteiligt werden, ja is klar, alle außer der noch verbliebene Stammwähler der CDU und der SPD: Der Rentner, dessen Generation hat uns das alles eingebrockt und der bleibt bei allem außen vor.

Es geschieht genau nichts. Naja außer das KMU bürokratisch (ich sags jetzt doch) richtig hart gefickt werden: Durch die Einbeziehung von Selbstständigen in die Rente (prinzipiell kann man davon halten was man will) wird auf die noch mehr Bürokratie zukommen. Krankschreibungen ab dem ersten Tag? Mehr Bürokratie für die Leistungsträger, die halt mit 3 Tagen KoK-Regelung seit 10 Jahren nicht einen Krankenschein werfen mussten und dadurch Zeit hatten sich schneller auszukurieren, anstatt sich in überfüllten Rentnerarztpraxen irgendwas richtiges einzufangen.
Die Regierung sollte es einfach bleiben lassen. "Die Medien" werden das Paket jetzt wieder hypen und versuchen gute Stimmung zu machen. Gerade bei den Rentnern wird das gut ankommen, weil es sie nicht betrifft: 22% sind 64 und älter. Ich schätz jetzt einfach mal, dass 1/3 der Bevölkerung Deutschlands in einem Alter ist, in dem die gute alte Boomermentalität "für mich reichts ja noch" den Stillstand beschleunigt (schönes Wortspiel, oder?).

Spoileralarm: Es wird kein Wachstum geben, weil die Ursachen, die wachstumshemmend sind, nicht angegangen werden. Damit werden uns ab 2030 (und das ist quasi morgen) die Abgaben endgültig den Hahn abdrehen. Naja und was dann kommt? Wir haben die 100 Jahre dann ja voll.
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1468
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

KMR hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 10:40 Für (fast) die gesamte Bevölkerung genügen die gewährten Freibeträge nebst den vorgesehenen Ausnahmen für bspw. das Familienheim oder der zusätzlich ausgenommene Betrag für den Ehegatten völlig aus. Es ist ein wirklich kleiner Teil der Gesellschaft, der überhaupt Erbschaftsteuer zahlen muss.
Sag, dass du aus Niedersachsen kommt, ohne zu sagen, dass du aus Niedersachsen kommst.^^

(An sich hast du schon recht, tatsächlich aber haben die Immobilienpreise im Münchener Umland zur Folge, dass “normale” Grundstücke zum Teil im Millionenbereich angesiedelt sind. Und das sind nicht Gebäude in Lagen/Größen, die man sich bei den Beträgen so vorstellt. Ob man hier dann aber natürlich mit den Betroffenen größtes Mitleid haben muss, sei auch dahin gestellt.)
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1468
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 11:13 Gemessen daran finden hier keine Reformen statt. Keins der kranken Systeme wird irgendwie auch nur ansatzweise geändert (naja von den 2% Kapitalrentendingens abgesehen). Man dreht hier und da an ein paar Stellschrauben.
Ja, die kognitive Dissonanz aus: “Hier sind wahllose 7 Änderungen an Detailfragen”, und der Aussage: “Jetzt wird die deutsche Wirtschaft blühen, Wettbewerbsvorteile wurden geschaffen, wir sind wieder jemand auf der Wirtschaftsbühne der Welt.”, lässt mich zweierlei denken: Entweder die verarschen uns und glauben, dass das denen echt jemand abnimmt. Oder die ellenlangen Diskussionen im “Berliner Ministerien-Dschungel” haben zu bleibenden intellektuellen Anpassungen in der Wahrnehmung und Denkweise geführt. Wenn es nun doch mal wieder zu Wachstum kommt, dann ist das eher Glück als Verstand. Ich glaube aber kaum, dass man mit diesem “Maßnahmenpaket” (mein Unwort dieser Legislatur) das erreicht, was man “beschwört”.
Benutzeravatar
Strich
Mega Power User
Mega Power User
Beiträge: 3027
Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
Ausbildungslevel: Anderes

Beitrag von Strich »

Merz in der PK auch: Das erste Reformjahr liegt hinter uns. Was raucht der Typ?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -

www.richtersicht.de

Seit 31.05.2022 Lord Strich
KMR
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 732
Registriert: Donnerstag 19. September 2024, 18:06
Ausbildungslevel: RRef

Beitrag von KMR »

Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 11:19
KMR hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 10:40 Für (fast) die gesamte Bevölkerung genügen die gewährten Freibeträge nebst den vorgesehenen Ausnahmen für bspw. das Familienheim oder der zusätzlich ausgenommene Betrag für den Ehegatten völlig aus. Es ist ein wirklich kleiner Teil der Gesellschaft, der überhaupt Erbschaftsteuer zahlen muss.
Sag, dass du aus Niedersachsen kommt, ohne zu sagen, dass du aus Niedersachsen kommst.^^

(An sich hast du schon recht, tatsächlich aber haben die Immobilienpreise im Münchener Umland zur Folge, dass “normale” Grundstücke zum Teil im Millionenbereich angesiedelt sind. Und das sind nicht Gebäude in Lagen/Größen, die man sich bei den Beträgen so vorstellt. Ob man hier dann aber natürlich mit den Betroffenen größtes Mitleid haben muss, sei auch dahin gestellt.)
Ich fühle mich gerade wahnsinnig dumm, weil ich den Beitrag nicht verstehe :D :lmao:

Ich bin kein Steuerrechtsconnoiseur, aber ich verstehe § 13 Abs. 1 Nr. 4b ErbStG so, dass das Familienheim (btw dort so legaldefiniert ^^) unter den dortigen Voraussetzungen von vorneherein bereits ausgenommen ist von dem "zu versteuernden Nachlasswert". Dann kann auch die Münchener Familie ihr Familienheim unter den genannten Voraussetzungen steuerfrei erben, ohne Anrechnung auf den Freibetrag, selbst wenn es die 3 ZKB(B) an der Maximilianstraße (kenne mich in München nicht aus, ist mir nur als wohl schicke Straße bekannt) mit 3 Mio. bewertet würde.

Man muss sich bei diesem Thema, dass die CSU ja gerne bei der ErbStG-Diskussion bemüht, ansonsten auch fragen. Wollen wir das Steuerrecht so gestalten, dass es für die Menschen im teuersten Gebiet Deutschlands (Stadt und Landkreis München, Landkreis Starnberg & Co.) passt oder dass es für den Rest Deutschlands passt. Ich wage zu behaupten, dass große Teile Niedersachsens sich bewertungstechnisch nicht so stark von großen Teilen RLPs, ggf. Teilen des ländlichen Rheinlands/OWL oder auch so etwas wie Brandenburg, LSA usw aber auch Bayerns unterscheiden. Es sind alles große Flächenstaaten, die teilweise auch dünner besiedelt und ländlicher geprägt sind. Das geht m.E. oft unter und es kommen mehr die Bewohner von Metropolen zu Wort.
Zuletzt geändert von KMR am Donnerstag 2. Juli 2026, 12:15, insgesamt 1-mal geändert.
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1468
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Strich hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 11:33 Merz in der PK auch: Das erste Reformjahr liegt hinter uns. Was raucht der Typ?
Ich musste jetzt wirklich lauthals lachen.
Durchhaltevermögen
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 84
Registriert: Mittwoch 9. März 2011, 21:25
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von Durchhaltevermögen »

Auch nicht unbedingt hilfreich die Lockerung des Kündigungsschutzes für "Spitzenverdiener" (1,75 mal BBG?): Rausschmiß gegen Abfindung. Muss wahrscheinlich vertraglich vereinbart werden, und nicht für vorher bestandene Anstellungsverhältnisse, denke ich. Dazu wird dann wohl jeder neue Großkanzleianwalt verpflichtet werden. Das wird den Druck auf diese noch weiter erhöhen und die Attraktivität solcher "Knechtjobs", die natürlich freiwillig begründet werden, aber für die Wirtschaft wohl sehr nützlich sind, weiter reduzieren. Wieder natürlich trifft das nur die junge Generation.
Als ich gesehen habe, dass geschrieben wurde, der Kündigungsschutz halte hochqualifizierte davon ab, sich woanders zu bewerben, dachte ich mir: Jetzt nimmt man ihnen dieses "Wirtschaftsgut" weg; und sie werden sich bestimmt eher überlegen, ob sie sich dann noch in Deutschland bewerben werden, wo man ja wenigstens noch dieses Wirtschaftsgut als "Ausgleich" für diverse andere Mängel (Steuer/Sozialabgabenbelastung) hatte. Knechtjobs meine ich nicht abfällig, sondern eher voller Respekt für die Bereitschaft, so hart zu arbeiten - aber der Nettostundenlohn steht ja schon jetzt nicht immer in einem guten Vergleichsverhältnis.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5277
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Durchhaltevermögen hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 16:11 Rausschmiß gegen Abfindung.
Das ist international durchaus verbreitet, auch in uns geographisch und kulturell nahestenden Rechtsordnungen wie Österreich und der Schweiz. Dort gibt es, von sensitiven sozialen Gruppen abgesehen, entweder überhaupt keinen oder einen gegenüber deutschen Usancen deutlich eingeschränkten Kündigungsschutz (in dem Sinne, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen müsste). Kompensiert wird das dann eben durch Abfindungsansprüche.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Durchhaltevermögen
Häufiger hier
Häufiger hier
Beiträge: 84
Registriert: Mittwoch 9. März 2011, 21:25
Ausbildungslevel: Ass. iur.

Beitrag von Durchhaltevermögen »

Mag sein, aber so etwas macht meist im Gesamtzusammenhang mit anderen (oft gegenüber D vorteilhaften Dingen) Sinn und gilt schon seit immer, also für alle; bei uns dagegen dann nur für die Jungen.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5277
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Dieses "gilt nur für die Jüngeren"-Argument überzeugt mich nicht. Mit dieser Logik kann man jede sinnvolle Gesetzesänderung abwürgen und eine möglicherweise abschaffungswürdige Norm dauerhaft perpetuieren. Wenn man eine Reform will, muss man halt irgendwo einen Cut machen und sagen "Das galt bisher, aber jetzt nicht mehr, oder nur noch für Bestandsgeschützte". Ist wie mit den Fahrerlaubnisklassen. Wer bis 1998 den Führerschein (in der alten Klasse 3) gemacht hat, darf bis 7,5 Tonnen machen; wer seither (Klasse B) gemacht hat, nur 3,5 Tonnen. Trotz weitgehend gleicher Fahrausbildung. Das ist aus Sicht des Neulings ungerecht, aber wenn man ein Gesetz ändern will, muss man halt irgendwo ansetzen, und eine abschaffungswürdige Norm ewig weiter mitzuschleppen, weil man diese Übergangsfriktionen vermeiden will, kann auch nicht die Antwort sein.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Gürteltier
Super Power User
Super Power User
Beiträge: 1468
Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Gürteltier »

Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 16:50
Durchhaltevermögen hat geschrieben: Donnerstag 2. Juli 2026, 16:11 Rausschmiß gegen Abfindung.
Das ist international durchaus verbreitet, auch in uns geographisch und kulturell nahestenden Rechtsordnungen wie Österreich und der Schweiz. Dort gibt es, von sensitiven sozialen Gruppen abgesehen, entweder überhaupt keinen oder einen gegenüber deutschen Usancen deutlich eingeschränkten Kündigungsschutz (in dem Sinne, dass der Arbeitgeber einen Kündigungsgrund nachweisen müsste). Kompensiert wird das dann eben durch Abfindungsansprüche.
… und die deutsche arbeitsgerichtliche Praxis (Erledigung der Kündigungsschutzklage mittels Vergleichs) folgt dem sogar de facto ebenfalls.
Benutzeravatar
Schnitte
Super Mega Power User
Super Mega Power User
Beiträge: 5277
Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
Ausbildungslevel: Au-was?

Beitrag von Schnitte »

Dann ist diesem Punkt der Reform ja auch zuzustimmen. Nur eine gesetzliche Kodifikation einer ohnehin schon bestehenden Praxis.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
Antworten