KMR hat geschrieben: Freitag 3. Juli 2026, 10:48
Alle anderen Sachbearbeiter oder Behördenmitarbeiter haben vom Behördenleiter oder Stellvertreter in der Regel durch interne Vorschriften das Recht bekommen für ihn die regelmäßig anfallenden Geschäftsvorgänge zu bearbeiten. Sie sind so gesehen "beauftragt" für die üblichen Geschäfte, die so anfallen. Deswegen zeichnen sie zur Kennzeichnung dieses Umstandes mit "im Auftrag" (des Behördenleiters). Sie sind gerade nicht dessen Stellvertreter als Behördenleiter aber von ihm "beauftragt" die üblichen Geschäftsvorgänge zu bearbeiten und dafür nach außen unter Verwendung des Namens der Behörde usw. zu kommunizieren.
Deswegen steht auch Justizverwaltungsdokumenten oben neben Landeswappen und Behördenbezeichnung der Name des Behördenleiters (Oberlandesgericht X - der Präsident) oder (Staatsanwaltschaft Hannover - Der Leitende Oberstaatsanwalt). Die Amtsinhaber sind die personifizierte Behörde. Auf anderen Dokumenten, bei denen es nicht um eine Justizverwaltungsangelegenheit geht, ist dieser Zusatz des Behördenleiters nicht abgedruckt (bspw. Ladungen o.ä.).
Exakt.
Deshalb zeichnen zum Beispiel bei der Staatsanwaltschaft (Briefkopf: "Staatsanwaltschaft Sowieso oder Staatsanwalt bei dem Landgericht Sowieso") in Strafverfolgungs- und - vollstreckungssachen die Staatsanwältinnen und Staatsanwälte, Ersten Staatsanwältinnen und Ersten Staatsanwälte, Oberstaatsanwältinnen und Oberstaatsanwälte, Oberstaatsanwältinnen als Hauptabteilungs leiter und Oberstaatsanwälte als Hauptabteilungsleiter, die Amtsanwältinnen und Amtsanwälte, Oberamtsanwältinnen und Oberamtsanwälte, Ersten Oberamtsanwältinnen und Ersten Oberamtsanwälte selbst.
In Justizverwaltungssachen (Briefkopf: "Staatsanwalt Sowieso oder Staatsanwalt bei dem Landgericht Sowieso, Der Leitende Oberstaatsanwalt") - namentlich bei Berichten, einschließlich den Berichten, mit denen Beschwerden gegen Einstellungsverfügungen der vorgesetzten Behörde ("Generalstaatsanwaltschaft Sowieso oder Staatsanwalt bei dem Oberlanddesgericht Sowieso") vorgelegt werden - zeichnet hingegen entweder der Behördenleiter selbst ("Name"), sein benannter Vertreter ("In Vertretung, Name, Oberstaatsanwalt/Oberstaatsanwältin (sV)") oder jemand, auf den die Zeichnung delegiert wurde. In Beschwerdesachen sind das in der Regel Abteilungsleiterinnen und Abteilungsleiter, in großen Behörden auch Hauptabteilungsleiterinnen und Hauptabteilungsleiter. Diese zeichnen dann "Im Auftrag, Name, Oberstaatsanwalt/Oberstaatsanwältin/Oberstaatsanwalt als Hauptabteilungsleiter/Oberstaatsanwältin als Hauptabteilungsleiterin".
daimos hat geschrieben: Samstag 4. Juli 2026, 23:41
Das ist in Verträgen oder Verwaltungsabkommen noch immer so. Da steht dann:
"Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium X, dieses vertreten durch die Bundesbehörde Y"
Auch das ist im Strafrecht genauso. Bspw. werden Vermögensarreste (und Sicherungshypotheken) zugunsten "des Landes ABC, dieses vertreten durch die Staatsanwaltschaft DEF, diese vertreten durch den Leitenden Oberstaatsanwalt" erlassen (bzw. eingetragen).