Ist die MPU nicht juristischer Schwachsinn?

Straf-, Strafprozeß- und Ordnungswidrigkeitenrecht sowie Kriminologie

Moderator: Verwaltung

hmpf
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Beitrag von hmpf »

Warum gibt es die MPU nur in Deutschland?
Vermutlich haben die Regierungen in anderen Ländern geistig die Möglichkeit zu erkennen,
dass es im Allgemeinen unmöglich ist vorauszusagen, ob ein Straftäter seine Tat wiederholt.
Bei Diebstahl oder Körperverletzung muss der Täter nach Absolvierung der Strafe in Deutschland
ja auch kein psychologisches Gutachten vorlegen, um überhaupt frei zu kommen.

Warum ist die Durchfallquote bei der MPU so hoch?
Nun die privaten Medizinisch Psychologischen Institute (MPI) müssen Geld machen.
Jedes positive Gutachten ist ein verlorener „Kunde“.

Bei Alkohol- oder Drogendelikten bekommt man seinen Führerschein zurück, wenn man ein Jahr
lang unter 4 Augen in einem MPI kostenpflichtig gepinkelt hat.
Bei einer MPU wegen Punkten bekommt man auch nach der 10. „Untersuchung“ seinen Führerschein
nicht zurück. Beweisen kann man ja nicht, dass man keine Punkte mehr bekommen wird.
Zuletzt geändert von hmpf am Mittwoch 15. Juli 2026, 20:17, insgesamt 1-mal geändert.
KMR
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Beitrag von KMR »

Stichworte:
Gefahrenabwehrrecht

Prognosemaßstab im Gefahrenabwehrecht (Sicherheit des Straßenverkehr), absolute Gewissheit, dass etwas passiert nicht notwendig, nur dass es ausgehend von den bislang bekannten Tatsachen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit angenommen werden kann.

Schutzpflichten des Staates hinsichtlich der überragenden Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer (Leben, Gesundheit, körperliche Unversertheit).

Unter Umständen kann die Gefahrenabwehr es auch gebieten neben der Entziehung einer Fahrerlaubnis auch eine lebenslange Sperre für die erneute Erteilung auszusprechen, vgl. § 69a Abs. 1 Satz 2 StGB. Eine vergleichbare Vorschrift mit der lebenslangen Sperre in StVG/FeV finde ich gerade nicht, gibt es aber meiner Erinnerung nach.
hmpf
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Beitrag von hmpf »

KMR hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 17:07 Stichworte:
Gefahrenabwehrrecht
...
Schutzpflichten des Staates hinsichtlich der überragenden Rechtsgüter anderer Verkehrsteilnehmer (Leben, Gesundheit, körperliche Unversertheit).

Unter Umständen kann die Gefahrenabwehr es auch gebieten neben der Entziehung einer Fahrerlaubnis auch eine lebenslange Sperre für die erneute Erteilung auszusprechen, ...
Dann würde ich aber jeden Autofahrer der einen einzigen Punkt erhält, sofort lebenslänglich
inhaftieren … mit anschließender Sicherungsverwahrung – allein wegen der Verkehrssicherheit.

Sie haben das Prinzip des Strafrechts nicht verstanden. Das Strafmaß sollte der Schwere der Tat entsprechen.
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Beitrag von Gürteltier »

hmpf hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 17:45 Sie haben das Prinzip des Strafrechts nicht verstanden. Das Strafmaß sollte der Schwere der Tat entsprechen.
Sie haben nicht verstanden, dass es bei der MPU nicht um Strafrecht geht :alright
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Beitrag von Gürteltier »

Und auch wenn es in Deutschland überraschen mag: Es gibt keinen bedingungslosen Anspruch auf “Brumm Brumm”.
hmpf
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Beitrag von hmpf »

Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 17:52
hmpf hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 17:45 Sie haben das Prinzip des Strafrechts nicht verstanden. Das Strafmaß sollte der Schwere der Tat entsprechen.
Sie haben nicht verstanden, dass es bei der MPU nicht um Strafrecht geht :alright
Sondern? Wer bestimmt denn die Länge des Führerscheinentzugs?
Ist Führerscheinentzug keine Strafe?
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Beitrag von KMR »

hmpf hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 18:03
Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 17:52
hmpf hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 17:45 Sie haben das Prinzip des Strafrechts nicht verstanden. Das Strafmaß sollte der Schwere der Tat entsprechen.
Sie haben nicht verstanden, dass es bei der MPU nicht um Strafrecht geht :alright
Sondern? Wer bestimmt denn die Länge des Führerscheinentzugs?
Ist Führerscheinentzug keine Strafe?
Nein, im Strafrecht ist die Entziehung der Fahrerlaubnis eine Maßnahme, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB und die Verortung der §§ 69, 69a StGB unter dem entsprechenden Titel Maßnahmen der Sicherung und Besserung. Es handelt sich dabei um Gefahrenabwehrrecht. Maßnahmen dienen - anders als Strafen - der Prävention, also der Vorbeugung. Die Strafe dient der Repression. Man spricht vom dualistischen Rechtsfolgensystem im deutschen Strafrecht.
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Beitrag von hmpf »

KMR hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 18:42
hmpf hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 18:03
Gürteltier hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 17:52
hmpf hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 17:45 Sie haben das Prinzip des Strafrechts nicht verstanden. Das Strafmaß sollte der Schwere der Tat entsprechen.
Sie haben nicht verstanden, dass es bei der MPU nicht um Strafrecht geht :alright
Sondern? Wer bestimmt denn die Länge des Führerscheinentzugs?
Ist Führerscheinentzug keine Strafe?
Nein, im Strafrecht ist die Entziehung der Fahrerlaubnis eine Maßnahme, vgl. § 11 Abs. 1 Nr. 8 StGB und die Verortung der §§ 69, 69a StGB unter dem entsprechenden Titel Maßnahmen der Sicherung und Besserung. Es handelt sich dabei um Gefahrenabwehrrecht. Maßnahmen dienen - anders als Strafen - der Prävention, also der Vorbeugung. Die Strafe dient der Repression. Man spricht vom dualistischen Rechtsfolgensystem im deutschen Strafrecht.
Dient nicht jede Repression auch der Prävention?
Ist eine Haftstrafe keine Maßnahme?
Entspricht die MPU nicht einer Sicherungsverwahrung?
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Schnitte
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Beitrag von Schnitte »

hmpf hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 19:04 Dient nicht jede Repression auch der Prävention?
Prävention ist einer der Zwecke des Strafrechts, aber dadurch wird der grundlegende Unterschied zwischen Strafen und Gefahrenabwehrmaßnahmen, der im deutschen Recht fundamental ist, aufgehoben.
Ist eine Haftstrafe keine Maßnahme?
Sie ist jedenfalls keine "Maßnahme der Sicherung und Besserung" im Sinne des StGB.
Entspricht die MPU nicht einer Sicherungsverwahrung?
Das ist doch lächerlich.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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Beitrag von hmpf »

Schnitte hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 20:55 ...
Entspricht die MPU nicht einer Sicherungsverwahrung?
Das ist doch lächerlich.
Erklären Sie einem Physiker den Unterschied!
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Beitrag von Schnitte »

Ein Unterschied liegt schonmal darin, dass die Sicherungsverwahrung vom Gericht angeordnet wird (da freiheitsentziehend), die MPU aber von der Füherscheinbehörde.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."

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Beitrag von KMR »

Schnitte hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 21:57 Ein Unterschied liegt schonmal darin, dass die Sicherungsverwahrung vom Gericht angeordnet wird (da freiheitsentziehend), die MPU aber von der Füherscheinbehörde.
Auch materiell sind die Voraussetzungen einer Sicherungsverwahrung weit höher und komplexer, § 66 StGB - man beachte das "und" am Ende der Nr. 3, d.h. das Erfordernis kumulativen Vorliegens der Voraussetzungen.
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Beitrag von hmpf »

Schnitte hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 21:57 Ein Unterschied liegt schonmal darin, dass die Sicherungsverwahrung vom Gericht angeordnet wird (da freiheitsentziehend), die MPU aber von der Füherscheinbehörde.
Eine MPU hat also keinen Einfluss auf das Strafmaß?
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Beitrag von FKN993 »

Das hat nichts mit dem Rechtsgebiet zu tun, sondern das Problem liegt im Prognoseverfahren:

Sicherungsverwahrung: Es wird angenommen, dass die Gutachten zu 50 - 80 % (habe ne Quelle) Falsch-Positive produzieren. Wenn die Basisrate dann noch niedrig ist, ist das schon erheblich. Bewährung erfordert auch eine Prognose, die meistens nicht funktioniert, wenn man von der Rückfallquote auf ihre Güte schließen will.

Woran liegt das?
Überall, wo die Prognose auftaucht, wird im Kern deterministisch gedacht. Wir schaffen es doch nicht einmal das Wetter vernünftig vorherzusagen trotz ständiger Wetterbeobachtung. Wie soll es dann gehen auf einen Rückfall zu schließen? Das ist nur begrenzt möglich. Man müsste einfach mal die Bewertungskriterien hinterfragen. Aber hat jemand Alternativen?
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Beitrag von hmpf »

FKN993 hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 22:36 ... Sicherungsverwahrung: ...
Wie kommt man aus der MPU oder der Sicherungsverwahrung heraus?
hmpf hat geschrieben: Mittwoch 15. Juli 2026, 11:01 Warum gibt es die MPU nur in Deutschland?
Vermutlich haben die Regierungen in anderen Ländern geistig die Möglichkeit zu erkennen,
dass es im Allgemeinen unmöglich ist vorauszusagen, ob ein Straftäter seine Tat wiederholt.
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nicht zurück. Beweisen kann man ja nicht, dass man keine Punkte mehr bekommen wird.
Zuletzt geändert von hmpf am Mittwoch 15. Juli 2026, 23:00, insgesamt 2-mal geändert.
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