Ist die MPU nicht juristischer Schwachsinn?
Moderator: Verwaltung
- Schnitte
- Super Mega Power User

- Beiträge: 5403
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Weitere Anekdote übrigens: Ein Schulkumpel von mir wurde auch mal im Suff erwischt und musste zur MPU. Dort fiel er durch, dem Vernehmen nach (also den Gerüchten im Freundeskreis zufolge), weil er dem Psychologen etwas zu forsche Antworten gegeben hat. Die Demütigung einer zweiten MPU mit der erforderlichen gestellten Zerknirschung wollte er sich ersparen, also hat er die Zehnjahresfrist (§ 29 Abs. 1 Nr. 3 StVG) abgesessen, um den Führerschein dann ohne MPU wiederzubekommen. Ich fand das damals ziemlich krass, denn aus Sicht eines Studenten Anfang zwanzig sind zehn Jahre eine unvorstellbar lange Zeit. Aber irgendwann gehen die halt auch vorbei, und jetzt fährt er wieder.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
- Schnitte
- Super Mega Power User

- Beiträge: 5403
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Ein gravierender Unterschied, der mir einfällt, ist, dass du bei der Sicherungsverwahrung deine Freiheit verlierst und im Knast sitzt. Bei der MPU ist das nicht der Fall. Du bist weiterhin ein freier Mensch.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
-
hmpf
- Noch selten hier

- Beiträge: 20
- Registriert: Mittwoch 15. Juli 2026, 10:31
- Ausbildungslevel: Anderes
Ach so, insofern darf der Staat jeden „freien Menschen“ seiner Arbeit berauben.Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 16. Juli 2026, 10:38Ein gravierender Unterschied, der mir einfällt, ist, dass du bei der Sicherungsverwahrung deine Freiheit verlierst und im Knast sitzt. Bei der MPU ist das nicht der Fall. Du bist weiterhin ein freier Mensch.
Was haben MPU und Sicherungsverwahrung gemeinsam?
Tut so viel geistige Beschränktheit nicht langsam weh?
-
KMR
- Super Power User

- Beiträge: 798
- Registriert: Donnerstag 19. September 2024, 18:06
- Ausbildungslevel: RRef
Don't feed the troll.
-
hmpf
- Noch selten hier

- Beiträge: 20
- Registriert: Mittwoch 15. Juli 2026, 10:31
- Ausbildungslevel: Anderes
Wollen Sie Ihren Beitrag etwa sachlich nennen?
Warum schreiben Sie nicht einfach
Bahnhof?
Das würde Ihre Schulbildung genauso beschreiben und hier genauso stören.
- Schnitte
- Super Mega Power User

- Beiträge: 5403
- Registriert: Dienstag 4. März 2008, 17:37
- Ausbildungslevel: Au-was?
Julia?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
-
hmpf
- Noch selten hier

- Beiträge: 20
- Registriert: Mittwoch 15. Juli 2026, 10:31
- Ausbildungslevel: Anderes
Also geben auch Sie zu, dass Sie keine Zusammenhänge begreifen können, die einen IQ über 80 erfordern.
- FKN993
- Super Power User

- Beiträge: 792
- Registriert: Dienstag 26. September 2023, 17:08
- Ausbildungslevel: Au-was?
Eine Frage an Markus Lanz:hmpf hat geschrieben: Donnerstag 16. Juli 2026, 10:47Ach so, insofern darf der Staat jeden „freien Menschen“ seiner Arbeit berauben.Schnitte hat geschrieben: Donnerstag 16. Juli 2026, 10:38Ein gravierender Unterschied, der mir einfällt, ist, dass du bei der Sicherungsverwahrung deine Freiheit verlierst und im Knast sitzt. Bei der MPU ist das nicht der Fall. Du bist weiterhin ein freier Mensch.
Was haben MPU und Sicherungsverwahrung gemeinsam?
Tut so viel geistige Beschränktheit nicht langsam weh?
Wenn du deine Antwort schon hast, was soll denn das Gefrage dann?
Ich probiere das mal:
Die MPU und auch die Sicherungsverwahrung setzen in der Durchführung eine psychologische Methodik voraus. Die kann in der Tat fragwürdige Ergebnisse produzieren. Tatsächlich hätte man wohl einen Punkt mit dem Einwand, wenn im Falle der Sicherungsverwahrung "schätzungsweise" 50-80 % fälschlicherweise als Positive gestemeplt werden, ob das so mit dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz vereinbar wäre. Man könnte jetzt argumentieren, dass Falsch-Positive ungefährlich sind und damit zu Unrecht verwahrt werden. Denn unter genauer Betrachtung tragen sie die methodische Ungenauigkeit auf ihren Schultern und der Staat auf der anderen Seite erhält dadurch tatsächlich keinen Vorteil, verfehlt seinen Zweck und gerät darüber hinaus noch in Rechtfertigungsnot. Man müsste das wohl mit dem Sonderopfergedanken irgendwie erklären. Wenn im Wesentlichen fragwürdige Methodik über einen massiven Freiheitseingriff entscheidet, ist das in der Tat kein unbeachtliches Problem.
Die Methode der MPU scheint ebenfalls fragwürdig zu sein, wenn eine gezielte Vorbereitung "wohl" notwendig ist, um einen Test zu bestehen, der im Wesentlichen den Charakter in Gänze beurteilen soll, um auf die Fahreignung zu schließen. Wie soll das aber gehen?
Und nun meine ich zu verstehen, wohin das führen soll: Die Maßnahme der MPU verfolgt einen präventiven Zweck und gehört ins Gefahrenabwehrrecht. Allerdings kann dieser Eingriff als Repression aufgefasst werden und auch zugleich abschreckend wirken. Das schließt aber nicht aus, dass damit die Allgemeinheit geschützt werden kann. Beispiel: Selbst von einem Falsch-Positiven, der damit ungefährlich ist, geht keine Gefahr aus. Eine Zweckerreichung tritt nicht ein. Da es aber 50-80 % sind, gibt es damit mindestens 20-50 % bei denen die Prognose wohl richtig sein kann, wenngleich die Ursache für die Gefahr nicht unbedingt durch den Test ermittelt wurde; allerdings wird hier der Zweck trotzdem erreicht.
Überaus problematisch ist zudem, dass ein Sicherheitsverwahrter im Grunde keine Chance hat zu beweisen, dass er ungefährlich ist. Im Falle der MPU lässt sich ebenfalls fragen, warum ab Anordnung im Grunde irrelevant ist, ob zuvor alles gut ging. Das lässt sich jedenfalls einfach damit erklären, dass der Staat eben nicht ständig bei dir auf dem Beifahrersitz sitzt oder kurz vor der Fahrt bei dir im Wohnzimmer auftaucht. Mit dem Führerschein erhält man eine Fahrerlaubnis, die anders formuliert ein Vorschuss Vertrauen ausspricht. Im Zeitpunkt der Auffälligkeit hat man dieses Vertrauen verletzt, sodass es damit logisch ist, dass damit die Beweislast das Vertrauen zurückzugewinnen beim Autofahrer liegt.
Ist das sinnvoll? Auf jeden Fall, denn die Abschreckungswirkung der MPU ist nicht zu bestreiten. Ein kriminogener Faktor ist z.B., dass Straftaten häufig deswegen begangen werden, weil der Glaube besteht, dass man nicht erwischt würde; sich einfach unbeobachtet fühlt. Schon allein die faktisch bestehende Abschreckungswirkung der MPU rechtfertigt m.E den Eingriff, obwohl von der MPU selbst gar gar keine Abschreckung ausgehen sollte, da es sich ja um einen individuelle Untersuchung handelt. Trotzdem ist das schon richtig so. Nur einer weniger, der meine Lieben oder mich unter Drogen überfahren könnte, ist mir schon genug.
Gegenfrage an dich:
Was ist denn dein Problem? Hast du irgendwelche Alternativen? Der Verweis darauf, dass andere das ja nicht machten, greift nicht durch, denn andere Länder reagieren da tatsächlich mit Repression drauf. Im Übrigen raffe ich nicht, warum man insbesondere Deutschland immer so schlecht reden muss. Dieses Land hat durchaus auch viele Vorzüge im Vergleich zu anderen europäischen Staaten, die aber häufig aber gar nicht gesehen werden.
Ergebnis:
Jeder im Strafrecht lernt im ersten Semester bereits, dass es keine absoluten Gewissheiten gibt. Das ist aber grundsätzlich im Leben so. Manche Unsicherheiten muss man einfach hinnehmen und damit leben.
Zuletzt geändert von FKN993 am Donnerstag 16. Juli 2026, 11:31, insgesamt 2-mal geändert.
- Strich
- Mega Power User

- Beiträge: 3126
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Haben Sie eine Anordnung zur MPU erhalten?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
-
Gürteltier
- Mega Power User

- Beiträge: 1716
- Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Das ist doch offensichtlich, oder? ^^
-
Gürteltier
- Mega Power User

- Beiträge: 1716
- Registriert: Dienstag 11. März 2025, 09:32
- Ausbildungslevel: Au-was?
Übrigens: Mit dieser Einstellung wird es mit der MPU vermutlich nichts.
Ich hätte nach dem bisherigen Austausch übrigens ganz spontan auch meine Schwierigkeiten damit, jemanden mit diesem Temperament mehrere Tonnen Stahl auf über 100 km/h beschleunigen zu lassen.
Ich hätte nach dem bisherigen Austausch übrigens ganz spontan auch meine Schwierigkeiten damit, jemanden mit diesem Temperament mehrere Tonnen Stahl auf über 100 km/h beschleunigen zu lassen.
- FKN993
- Super Power User

- Beiträge: 792
- Registriert: Dienstag 26. September 2023, 17:08
- Ausbildungslevel: Au-was?
Gürteltier hat geschrieben: Donnerstag 16. Juli 2026, 11:39 Übrigens: Mit dieser Einstellung wird es mit der MPU vermutlich nichts.
Ich hätte nach dem bisherigen Austausch übrigens ganz spontan auch meine Schwierigkeiten damit, jemanden mit diesem Temperament mehrere Tonnen Stahl auf über 100 km/h beschleunigen zu lassen.
-
hmpf
- Noch selten hier

- Beiträge: 20
- Registriert: Mittwoch 15. Juli 2026, 10:31
- Ausbildungslevel: Anderes
Bei Alkohol oder Drogen ist ein Abstinenz-Beweis unumgänglich.
Bei allen anderen Gründen ist jedes Gutachten negativ.
Warum gäbe es sonst den sauteuren Führerscheintourismus?
Die MPIs sind private Unternehmen. Die müssen Gewinn machen.
Jedes positive Gutachten ist ein verlorener Kunde.
Bei einem Abstinenz-Beweis müssen sie freisprechen.
Bei einem rein psychologischen Gutachten gibt es keine Beweise.
Da gibt es nur die Meinung des Psychologen und der will ja, dass Sie nochmal bezahlen.
Bei allen anderen Gründen ist jedes Gutachten negativ.
Warum gäbe es sonst den sauteuren Führerscheintourismus?
Die MPIs sind private Unternehmen. Die müssen Gewinn machen.
Jedes positive Gutachten ist ein verlorener Kunde.
Bei einem Abstinenz-Beweis müssen sie freisprechen.
Bei einem rein psychologischen Gutachten gibt es keine Beweise.
Da gibt es nur die Meinung des Psychologen und der will ja, dass Sie nochmal bezahlen.
- Strich
- Mega Power User

- Beiträge: 3126
- Registriert: Samstag 9. Januar 2016, 16:52
- Ausbildungslevel: Anderes
Aber das beantwortet meine Frage nicht?
Stehe zu deinen Überzeugungen soweit und solange Logik oder Erfahrung dich nicht widerlegen. Denk daran: Wenn der Kaiser nackt aussieht ist der Kaiser auch nackt ... .
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
- Daria -
www.richtersicht.de
Seit 31.05.2022 Lord Strich
-
hmpf
- Noch selten hier

- Beiträge: 20
- Registriert: Mittwoch 15. Juli 2026, 10:31
- Ausbildungslevel: Anderes
Nein, ich bin Emphatiker!