islamisches Recht - Frage nach der Authorität
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eddyderzauberer
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Hallo,
ich habe im Schwerpunkt islamisches Recht und wir hatten unsere letzte Vorlesung.
Der Dozent gab als Beispielsfrage für die Klausur:
"Woraus leitet sich die göttliche Souveränität ab?"
Meine Antwort war aus den göttlichen Quellen Sharia, Koran und Sunna.
Er sagte das wäre falsch, dann antwortete ich losgelöster und erklärte die Authorität Gottes mit der Natur-Der-Sache und, dass jedes System das auf Regulierung von Verhalten aus ist, eine gewisse Macht braucht die das ermöglicht.
Das war auch falsch. Er wollte hören, die göttliche Souveränität leite sich ab dadurch das Gott der Erschaffer und der Allmächtige ist.
Ich kann seine Antwort verstehen, aber ich kann nicht verstehen wieso meine Antworten falsch seien.
Letztendlich leitet sich doch auch die Stellung Gott als Allmächtiger und Erschaffer von den religiösen Quellen ab.
Wenn man die Frage aufs christliche Recht anwendet, wäre es ja relativ ähnlich. Gotts Status ergibt sich doch aus den geschriebenen Werken? Oder aus sich heraus?
Also ChatGpt sagte es gäbe zwei Ebenen, bei dieser Frage und das meine Antwort falsch sei, aber für mich ist diese Trennung nur schwer zu verstehen.
Bezogen aufs zmb Grundgesetz wäre die Antwort doch mindestens auch sehr unterschiedlich jenachdem aus welcher Rechtsphilosphischen Sicht man das beantwortet.
Da wäre alles legitim von Aus-sich-heraus oder weil der Staat der Größte ist?
Keine Ahnung, bin total verwirrt. Checkt jemand was?
ich habe im Schwerpunkt islamisches Recht und wir hatten unsere letzte Vorlesung.
Der Dozent gab als Beispielsfrage für die Klausur:
"Woraus leitet sich die göttliche Souveränität ab?"
Meine Antwort war aus den göttlichen Quellen Sharia, Koran und Sunna.
Er sagte das wäre falsch, dann antwortete ich losgelöster und erklärte die Authorität Gottes mit der Natur-Der-Sache und, dass jedes System das auf Regulierung von Verhalten aus ist, eine gewisse Macht braucht die das ermöglicht.
Das war auch falsch. Er wollte hören, die göttliche Souveränität leite sich ab dadurch das Gott der Erschaffer und der Allmächtige ist.
Ich kann seine Antwort verstehen, aber ich kann nicht verstehen wieso meine Antworten falsch seien.
Letztendlich leitet sich doch auch die Stellung Gott als Allmächtiger und Erschaffer von den religiösen Quellen ab.
Wenn man die Frage aufs christliche Recht anwendet, wäre es ja relativ ähnlich. Gotts Status ergibt sich doch aus den geschriebenen Werken? Oder aus sich heraus?
Also ChatGpt sagte es gäbe zwei Ebenen, bei dieser Frage und das meine Antwort falsch sei, aber für mich ist diese Trennung nur schwer zu verstehen.
Bezogen aufs zmb Grundgesetz wäre die Antwort doch mindestens auch sehr unterschiedlich jenachdem aus welcher Rechtsphilosphischen Sicht man das beantwortet.
Da wäre alles legitim von Aus-sich-heraus oder weil der Staat der Größte ist?
Keine Ahnung, bin total verwirrt. Checkt jemand was?
- Schnitte
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Ist, glaube ich, nicht wirklich ein Thema für dieses Forum. Aber denklogisch sollte man doch meinen, dass in einer monotheistischen Religion wie Christentum und Islam die heiligen Schriften selbst von Gott erschaffen wurden und daher der Status Gottes nicht aus diesen Schriften heraus abgeleitet werden kann, oder?
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
--- Offizialat Freiburg, NJW 1994, 3375 (Leitsatz der Redaktion)
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eddyderzauberer
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Weiß ich nicht, ob das so "denklogisch" ist oder ob es da nicht auch andere vertretbare Positionen geben kann.
- Schnitte
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Wie gesagt, an sich müsste doch aus religiöser Sicht Gott vor den Schriften da gewesen sein, also leitet Gott seine Existenz nicht aus den Schriften ab. Die Schriften sprechen von ihm, sind aber nicht der Grund für seine Existenz.
Aber wie gesagt, ist nicht wirklich ein Thema für dieses Forum, auch nicht die Nebengebiete.
Aber wie gesagt, ist nicht wirklich ein Thema für dieses Forum, auch nicht die Nebengebiete.
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Gürteltier
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Ich fände es ähnlich wie Schnitte zirkulär. Die hohe Bedeutung wird den heiligen Schriften zuerkannt, weil sie in ihrer jeweiligen Form - und jeweils unterschiedlich ausgeprägt - die Botschaft Gottes enthalten. Man muss sich zB an die 10 Gebote halten, weil es die “göttlichen Regeln” sind. Dann kann ja die heilige Schrift nicht auch zugleich Gottes Autorität begründen. Das wäre ja dann zirkulär.
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Wieder was gelernt. Was es heute so alles gibt!eddyderzauberer hat geschrieben: Dienstag 21. Juli 2026, 14:27 ich habe im Schwerpunkt islamisches Recht
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Gürteltier
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Wir hatten an der Fakultät auch einen Professor, der sich mit dem Bereich vertieft beschäftigt hat. Gerade im Familienrecht etwa kann das in IPR-Konstellationen durchaus von Relevanz sein!
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Naja im IPR kann so gut wie alles relevant werden, auch das Luft- und Weltraumrecht. Einen eigenen Schwerpunktbereich zu schaffen, setzt aber schon über bloßes Kollisionsrecht hinausgehende Relevanz voraus, was die Fakultät hier offenkundig bejaht.
- Schnitte
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Das islamische Recht stellt durchaus einen eigenen Rechtskreis mit eigenständiger Tradition dar, auf einer Stufe mit Common Law und römischem Recht. Da kann man das schon studieren, zumal dieser Rechtskreis hunderte von Millionen Einwohnern hat. Allerdings variiert die detaillierte Umsetzung (also vor allem das Ausmaß, in dem sich das nationale Recht noch an die religiösen Vorgaben hält) unter den betroffenen Staaten doch erheblich.
Was ich mich allerdings frage, ist, ob ein Nicht- oder Andersgläubiger große Freude daran haben wird, das zu studieren. Es gibt zwar in Europa z.B. auch traditionell durchaus Nichtkatholiken, die sich im kanonischen Recht auskennen. Aber wenn man so ein Gebiet studiert, wird man doch immer wieder auf theologisch-religiöse Begründungen für juristische Aussagen stoßen, die man wenig überzeugend finden wird, wenn man das nicht auch auf persönlicher Ebene im religiösen Sinn glaubt.
Was ich mich allerdings frage, ist, ob ein Nicht- oder Andersgläubiger große Freude daran haben wird, das zu studieren. Es gibt zwar in Europa z.B. auch traditionell durchaus Nichtkatholiken, die sich im kanonischen Recht auskennen. Aber wenn man so ein Gebiet studiert, wird man doch immer wieder auf theologisch-religiöse Begründungen für juristische Aussagen stoßen, die man wenig überzeugend finden wird, wenn man das nicht auch auf persönlicher Ebene im religiösen Sinn glaubt.
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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Dazu habe ich mal publiziert (also zum Weltraumrecht). Deswegen zucke ich innerlich immer leicht zusammen, wenn das in Konversationen als Standardbeispiel für ein exotisches Gebiet mit geringer Relevanz herhalten muss.GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 23. Juli 2026, 23:35 Naja im IPR kann so gut wie alles relevant werden, auch das Luft- und Weltraumrecht.
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ETA: deleted
"Das Vertragsrecht der Bundesrepublik Deutschland und die gesetzlich vorgesehenen Möglichkeiten, die Erfüllung von Verträgen zu erzwingen…verstoßen nicht gegen göttliches Recht."
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eddyderzauberer
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War auch ganz interessant eigentlich.GetMeOut hat geschrieben: Donnerstag 23. Juli 2026, 23:15Wieder was gelernt. Was es heute so alles gibt!eddyderzauberer hat geschrieben: Dienstag 21. Juli 2026, 14:27 ich habe im Schwerpunkt islamisches Recht
Im Grunde unterscheidet sich nur die Rechtsquelle, ähnlich wie beim christlichen Naturrecht.
Statt BGB und StGB ists Koran, Sunna, Hadithe und Gelehrtenkonsens und noch irgendwas.
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eddyderzauberer
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Nett, danke.FKN993 hat geschrieben: Donnerstag 23. Juli 2026, 21:37 https://www.ipr.uni-heidelberg.de/md/ju ... e_2024.pdf
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eddyderzauberer
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War zumindest lehrreich.Schnitte hat geschrieben: Freitag 24. Juli 2026, 10:57 Das islamische Recht stellt durchaus einen eigenen Rechtskreis mit eigenständiger Tradition dar, auf einer Stufe mit Common Law und römischem Recht. Da kann man das schon studieren, zumal dieser Rechtskreis hunderte von Millionen Einwohnern hat. Allerdings variiert die detaillierte Umsetzung (also vor allem das Ausmaß, in dem sich das nationale Recht noch an die religiösen Vorgaben hält) unter den betroffenen Staaten doch erheblich.
Was ich mich allerdings frage, ist, ob ein Nicht- oder Andersgläubiger große Freude daran haben wird, das zu studieren. Es gibt zwar in Europa z.B. auch traditionell durchaus Nichtkatholiken, die sich im kanonischen Recht auskennen. Aber wenn man so ein Gebiet studiert, wird man doch immer wieder auf theologisch-religiöse Begründungen für juristische Aussagen stoßen, die man wenig überzeugend finden wird, wenn man das nicht auch auf persönlicher Ebene im religiösen Sinn glaubt.