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Forenhaftung auf Moderator abwälzen

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 11:20
von Gelöschter Nutzer
Hallo,
als juristischen Laien aber fleissigen Forennutzer interessiert mich folgendes:

Auf heise habe ich über ein aktuelles, nicht rechtskräftiges Urteil zur Forenhaftung gelesen.
Kann der Betreiber eines Forum die Verantwortung für die Inhalte an einen freiwilligen/angestellten Moderator abwälzen?
Spielt es dabei eine Rolle, ob der Moderator überhaupt in der Lage ist Angesichts der Größe des Forums eine ausreichende Prüfung vor zu nehmen?

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 11:24
von Gelöschter Nutzer
Wohl nicht im Außenverhältnis. Ansonsten: Einen Anwalt fragen, den du auch dafür bezahlst ;-)

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 11:47
von ElGraf
Bietet sich als Forennutzer ohnehin an, obwohl Dir der Anwalt im Zweifel auch nicht sonderlich viel Erhellendes sagen können wird, da da fast alles im Fluss ist...

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 13:54
von Gelöschter Nutzer
Wenn es um Unterlassungsansprüche geht (Verletzung von Persönlichkeits-, Urheberrechten etc.), kommt es gar nicht auf Verantwortlichkeit an. Die Haftung ist verschuldensunabhängig.

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 14:17
von ElGraf
Ich gehe mal davon aus, dass "Verantwortlichkeit" in diesem Zusammenhang ebenso untechnisch gebraucht wurde wie sonst auch "Haftung".

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 14:29
von Gelöschter Nutzer
Vielleicht ist nur die Regressmöglichkeit gemeint...

Übrigens hier aktuell zur Forenhaftung:

http://www.foren-und-recht.de/urteile/L ... 70427.html

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 15:02
von ElGraf
Boah. Das ist ja mal wieder furchtbar. Ich versuche ja immer die Pressekammer des LG Hamburg zu verteidigen, aber ein Zueigenmachen von Foreninhalten, wenn keine ausdrückliche, individuelle Distanzierung gegeben ist, finde ich genauso wie die pauschale Einordnung von Foren als journalistisch-redaktionell gestaltete Angebote schon deutlich abwegig, zumal das ja auch nicht der erste Bock ist, den die Kollegen Buske und Co. in der Richtung geschossen haben...

btw.: Schon gesehen? http://www.buskeismus.de

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 16:02
von BuggerT
Oh, lese den Beitrag hier erst jetzt. Habe in einem anderen Thread auch eben auf das Urteil hingewiesen:

http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?p=241064#241064


grtz
BuggerT

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 16:08
von Gelöschter Nutzer
Aber wie soll man das Problem sonst lösen? Gegen Mitglieder eines Forums vorzugehen, ist praktisch nicht realisierbar: Da müsste ich erst Auskunft vom Forenbetreiber verlangen (der meistens auch nur die IP kennt), dann müsste ich mit der IP weitere Ermittlungen anstellen. Und wenn ich dann irgendwann ein Urteil gegen das Forenmitglied hätte: Wie wird das vollstreckt? Herausgabe des Passworts, um die Beiträge zu editieren?

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 17:30
von BuggerT
Es geht ja gar nicht um die Frage, ob ein Foren-Betreiber haftet. Dass er als Störer haftet, ist unstreitig.

Vgl hier: http://forum.jurawelt.com/viewtopic.php?p=241102#241102


grtz
BuggerT

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 18:12
von Gelöschter Nutzer
Und wo ist dann genau das Problem? Bei der Störerhaftung kommt es auf zumutbare Prüfpflichten überhaupt nicht an (auch im allg. Zivilrecht nicht).

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 18:30
von BuggerT
Natürlich ist die Verletzung von Prüfpflichten erforderlich. Ich zitiere hierzu beispielhaft aus der thematisch einschlägigen Rolex-Entscheidung des BGH:
Weil die Störerhaftung aber nicht über Gebühr auf Dritte erstreckt werden darf, die nicht selbst die rechtswidrige Beeinträchtigung vorgenommen haben, setzt die Haftung des Störers die Verletzung von Prüfungspflichten voraus. Deren Um-fang bestimmt sich danach, ob und inwieweit dem als Störer in Anspruch Genom-menen nach den Umständen eine Prüfung zuzumuten ist [...]
BGH, Urt. v. 11.3.2004 - I ZR 304/01


Vgl. i.Ü. auch die Pressemitteilung 45/2007 des BGH: Bundesgerichtshof bestätigt Rechtsprechung zur Haftung von eBay bei Markenverletzungen
Diese Entscheidung liegt noch nicht gedruckt vor.


grtz
BuggerT

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 18:40
von ElGraf
Ärgerlich, dass wir jetzt zwei Threads zum Thema haben. Ich würde vorschlagen, angesichts der grds. anderen Ausrichtung des "Urteile, die mich ärgern"-Threads die Diskussion hier fortzusetzen.

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 19:00
von Gelöschter Nutzer
@ Bugger: Ich weiß nicht, ob man spezielle Rspr. aus dem MarkenR auf normale (Unternehmer-)Persönlichkeitsrechtsverletzung wie im o. g. LG-Urteil übertragen kann.

In § 1004 steht von Zumutbarkeit oder Prüfpflichten jedenfalls nichts.

Verfasst: Montag 7. Mai 2007, 19:15
von Frittenverkäufer
Manolaw hat geschrieben:
In § 1004 steht von Zumutbarkeit oder Prüfpflichten jedenfalls nichts.
In § 1004 steht auch von Persönlichkeitsrechtsverletzungen nichts...