Luxusproblem: Abordnung BVerfG oder BGH
Verfasst: Mittwoch 14. April 2021, 12:34
Nachdem ich seit Studientagen fleißiger Mitleser und Profiteur bin, komme ich jetzt in die Situation, hier selbst einmal aktiv werden zu wollen. Grund dafür ist, dass ich die diskussions- und mitteilungsfreudige Forengemeinde gerne um etwas Input bitten würde, den ich aus meinem direkten Umfeld gerade nicht bekomme.
Grund hierfür ist - wie der Betreff schon sagt - ein ziemliches Luxusproblem. Ganz kurz zu den Rahmendaten: Ich bin Richter am Landgericht, seit vier Jahren planmäßig, nicht erprobt. Ich bin jetzt darauf angesprochen worden, ob ich Ende dieses Jahres im Abordnungswege als HiWi bei einem Richter am Bundesverfassungsgericht anfangen wollen würde. Die Tätigkeit finde ich sehr spannend und sie böte zudem die Möglichkeit, mal etwas anderes zu machen. Also habe ich zugesagt.
Sache beendet? Leider Nein. Da ich ohnehin aus Anlass einer Beurteilung ein Gespräch mit dem Landgerichtspräsidenten hatte, berichtete ich von meinen Plänen. Er reagierte grundsätzlich positiv. Was mich etwas überrascht und im ersten Moment sprachlos gemacht hat, war seine daran anschließenden Ausführungen. Er habe die Einschätzung, dass ich bei weiterer positiver Entwicklung gute Aussichten hätte, einmal Bundesrichter zu werden. Allerdings müsse ich dann auch eine Abordnung zum BGH durchlaufen haben. Diese könnte er ohne Probleme relativ formlos "einfädeln". Auch als ich entgegnete, dass ich die Tätigkeit am BVerfG in erster Linie als Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln, und nicht allein zur Eröffnung ohnehin nicht planbarer Karriereoptionen sehe, war er nicht davon abzubringen, dass ich mir ohne eine Erprobung beim BGH derartige Möglichkeiten verschlösse oder eine entsprechende Laufbahn zumindest erheblich erschweren würde. Insgesamt habe er die Auffassung, dass die Tätigkeit am BVerfG zu wissenschaftlich geprägt sei. Ergebnis des Gesprächs: Er will meine Möglichkeiten am BGH mal ausloten und anschließend soll ich mich (nochmal) entscheiden, wenn beide Optionen auf dem Tisch liegen. Beide Optionen zählen übrigens als Erprobung.
Das hat mich dann zumindest insoweit verunsichert, als ich mich zu einigen Recherchen habe hinreißen lassen, obwohl ich nach wie vor nicht der Meinung bin, dass ich mich auf eine Stand heute rein hypothetische und von vielen Zufällen abhängende Möglichkeit einer Bundesrichterlaufbahn fokussieren sollte. Ich habe nach einem kurzen Überblick nicht den Eindruck gewonnen, dass es "die" typische Laufbahn gibt, die zum BGH führt, wenngleich es unzweifelhaft so zu sein scheint, dass die meisten der BGH-Richter früher dort auch als "HiWi" tätig waren. Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, weshalb mir irgendjemand in Zukunft eine Tätigkeit beim BVerfG als Nachteil auslegen sollte, zumal der Dezernatszuschnitt sehr nah an meiner bisherigen Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt.
Jetzt schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich persönlich finde die Aufgaben am BVerfG aus den genannten Gründen im ersten Augenblick etwas "spannender" und zudem habe ich ja bereits zugesagt. Schließlich ist die Abordnung auf zwei Jahre angelegt, diejenige zum BGH auf drei. Aus persönlichen/familiären Gründen würde ich die kürzere Abordnungsdauer bevorzugen. Auf der anderen Seite ist es nicht so, dass mich eine Tätigkeit am BGH nicht reizen würde; ganz im Gegenteil.
Letztlich läuft es aber auf eine Frage hinaus: Ist es tatsächlich so, dass ich mir durch eine Abordnung zum BVerfG irgendwelche Karrierewege verbauen würde? Ich habe für mich keinen bestimmten Weg festgelegt, will aber auf der anderen Seite auch nicht von vornherein "interessante" Wege verschließen.
Ihr kennt sicherlich unterschiedlichste Berufswege in der Justiz von euch selbst, Kollegen/-innen oder Bekannten. Was würdet ihr vor deren Hintergrund zur Einschätzung meines Präsidenten sagen?
Grund hierfür ist - wie der Betreff schon sagt - ein ziemliches Luxusproblem. Ganz kurz zu den Rahmendaten: Ich bin Richter am Landgericht, seit vier Jahren planmäßig, nicht erprobt. Ich bin jetzt darauf angesprochen worden, ob ich Ende dieses Jahres im Abordnungswege als HiWi bei einem Richter am Bundesverfassungsgericht anfangen wollen würde. Die Tätigkeit finde ich sehr spannend und sie böte zudem die Möglichkeit, mal etwas anderes zu machen. Also habe ich zugesagt.
Sache beendet? Leider Nein. Da ich ohnehin aus Anlass einer Beurteilung ein Gespräch mit dem Landgerichtspräsidenten hatte, berichtete ich von meinen Plänen. Er reagierte grundsätzlich positiv. Was mich etwas überrascht und im ersten Moment sprachlos gemacht hat, war seine daran anschließenden Ausführungen. Er habe die Einschätzung, dass ich bei weiterer positiver Entwicklung gute Aussichten hätte, einmal Bundesrichter zu werden. Allerdings müsse ich dann auch eine Abordnung zum BGH durchlaufen haben. Diese könnte er ohne Probleme relativ formlos "einfädeln". Auch als ich entgegnete, dass ich die Tätigkeit am BVerfG in erster Linie als Möglichkeit, neue Erfahrungen zu sammeln, und nicht allein zur Eröffnung ohnehin nicht planbarer Karriereoptionen sehe, war er nicht davon abzubringen, dass ich mir ohne eine Erprobung beim BGH derartige Möglichkeiten verschlösse oder eine entsprechende Laufbahn zumindest erheblich erschweren würde. Insgesamt habe er die Auffassung, dass die Tätigkeit am BVerfG zu wissenschaftlich geprägt sei. Ergebnis des Gesprächs: Er will meine Möglichkeiten am BGH mal ausloten und anschließend soll ich mich (nochmal) entscheiden, wenn beide Optionen auf dem Tisch liegen. Beide Optionen zählen übrigens als Erprobung.
Das hat mich dann zumindest insoweit verunsichert, als ich mich zu einigen Recherchen habe hinreißen lassen, obwohl ich nach wie vor nicht der Meinung bin, dass ich mich auf eine Stand heute rein hypothetische und von vielen Zufällen abhängende Möglichkeit einer Bundesrichterlaufbahn fokussieren sollte. Ich habe nach einem kurzen Überblick nicht den Eindruck gewonnen, dass es "die" typische Laufbahn gibt, die zum BGH führt, wenngleich es unzweifelhaft so zu sein scheint, dass die meisten der BGH-Richter früher dort auch als "HiWi" tätig waren. Ich wüsste ehrlich gesagt auch nicht, weshalb mir irgendjemand in Zukunft eine Tätigkeit beim BVerfG als Nachteil auslegen sollte, zumal der Dezernatszuschnitt sehr nah an meiner bisherigen Tätigkeit in der ordentlichen Gerichtsbarkeit liegt.
Jetzt schlagen zwei Herzen in meiner Brust. Ich persönlich finde die Aufgaben am BVerfG aus den genannten Gründen im ersten Augenblick etwas "spannender" und zudem habe ich ja bereits zugesagt. Schließlich ist die Abordnung auf zwei Jahre angelegt, diejenige zum BGH auf drei. Aus persönlichen/familiären Gründen würde ich die kürzere Abordnungsdauer bevorzugen. Auf der anderen Seite ist es nicht so, dass mich eine Tätigkeit am BGH nicht reizen würde; ganz im Gegenteil.
Letztlich läuft es aber auf eine Frage hinaus: Ist es tatsächlich so, dass ich mir durch eine Abordnung zum BVerfG irgendwelche Karrierewege verbauen würde? Ich habe für mich keinen bestimmten Weg festgelegt, will aber auf der anderen Seite auch nicht von vornherein "interessante" Wege verschließen.
Ihr kennt sicherlich unterschiedlichste Berufswege in der Justiz von euch selbst, Kollegen/-innen oder Bekannten. Was würdet ihr vor deren Hintergrund zur Einschätzung meines Präsidenten sagen?